Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Steffen Semmann Hospitality Consulting – The real BBQ Brothers bzw. Steffen Semmann & Philipp Schmalfeld GbR – The Fire Guys.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Auftragserteilung aufgeführte Leistungsumfang mit den damit verbundenen Catering-, Serviceleistungen durch Steffen Semmann Hospitality Consulting bzw. Steffen Semmann & Philipp Schmalfeld GbR. Die Anreise zum Veranstaltungsort erfolgt nach Absprache, die Abreise erfolgt gewöhnlich ab 22 Uhr oder nach Vereinbarung.
(2) An Kostenvoranschlägen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bestellt die in der Auftragserteilung aufgeführten Leistungen zu den Ihm bekannten Vertragsbedingungen der Steffen Semmann Hospitality Consulting bzw. Steffen Semmann & Philipp Schmalfeld GbR.
(2) Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Auftraggebers bei der Angabe „Auftrag erteilt“ auf dem Angebot zu Stande. Die Auftragserteilung ist dem Auftragnehmer nachweisbar zuzusenden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Steffen Semmann Hospitality Consulting bzw. Steffen Semmann & Philipp Schmalfeld GbR schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindestvertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüberhinausgehende Bestellungen werden gesondert berechnet.
(4) Die Abrechnung von nach Gewicht berechneten Fleischteilen erfolgt nach dem tatsächlichen Gewicht beim Einkauf.
§ 3 Pflichten Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Platz zur Verfügung. Dieser muss eben, feuerfest und mit dem Fahrzeug erreichbar sein. Unsere Stellplatzgröße beträgt ca. 6 x 6 Meter.
(2) Es muss gewährleistet sein, dass die mitgeführten Transporter direkt im Hintergrund zum Zelt abgestellt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so bedarf es einer gesonderten Absprache.
(3) Des Weiteren muss der Zugang zu fließend warmen Wasser, Stromanschlüssen und Sanitäranlagen gewährleistet sein.
(4) Der Auftraggeber ist für die Müllbeseitigung verantwortlich.
§ 4 Sonstige Leistungen
(1) Leistungen der Steffen Semmann Hospitality Consulting, welche nach Vertragsabschluss durch vor Ort Besichtigungen oder Beratungen entstehen, werden von Steffen Semmann Hospitality Consulting dem Kunden im Vorhinein bekannt geben und mit den folgenden Spesensätzen berechnet:
– Stundensatz: 40,00 EUR / h (gerechnet ab Abreise Gotha bis Rückankunft Gotha)
– Fahrtkosten: Bahnfahrt 2. Klasse, Flug Economy Class oder PKW mit 0,38 EUR / km
(2) Soweit Steffen Semmann Hospitality Consulting Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten etc.), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall und nach gesonderter Vereinbarung durch Steffen Semmann Hospitality Consulting übernommen werden, ohne das Steffen Semmann Hospitality Consulting hierdurch eine Haftung für die bereitgestellten Leistungen übernimmt.
§ 5 Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Steffen Semmann Hospitality Consulting liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen, ist Steffen Semmann Hospitality Consulting berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
§ 6 Stornierungen
(1) Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Auftragserteilung, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei Steffen Semmann Hospitality Consulting bzw. Steffen Semmann & Philipp Schmalfeld GbR für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist.
- Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5% der kalkulierten Nettogesamtsumme
- Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der kalkulierten Nettogesamtsumme
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der kalkulierten Nettogesamtsumme
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der kalkulierten Nettogesamtsumme
- 6 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% der kalkulierten Nettogesamtsumme
- Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 70% der kalkulierten Nettogesamtsumme
- Am Tag der Veranstaltung 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
(2) Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes ist die in der Auftragserteilung vereinbarte Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Bereits bezahlte Vorausleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
§ 7 Abrechnung und Vorauszahlung
(1) Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert und schriftlich.
(2) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. bei Geschäftskunden und 5% p.a. bei Privatkunden über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, ohne dass es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder anerkannt sind.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Vorauszahlung von Höhe von 50 % des Auftragswertes zu erheben. Bei Zahlung der Gesamtsumme in Vorkasse gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto. (6) Ab 150km Anreise wird eine Übernachtungspauschale erhoben.
(7) Das Steffen Semmann Hospitality Consulting Personal nimmt grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vor. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch einen Steffen Semmann Hospitality Consulting Mitarbeiter bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
(1) Sollten die Leistungen des Auftragnehmers wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Auftraggeber dies unverzüglich rügen.
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Steffen Semmann Hospitality Consulting bzw. Steffen Semmann & Philipp Schmalfeld GbR nach.
(3) Dritte, insbesondere Gäste des Auftraggebers können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
§ 9 sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Das Gleiche gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte der Vertrag teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbaren wollten.
(3) Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein Steffen Semmann Hospitality Consulting weisungsberechtigt.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit dem vereinbarten Gerichtsstand Gotha bzw. Erfurt.